Ihr Unternehmen hat mehr als 20 Mitarbeiter?
Sie haben nicht mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzt?
Dann können Sie Ihre Pflicht zur Zahlung der so genannten Ausgleichsabgabe ganz oder teilweise auch dadurch erfüllen, dass Sie uns einen Auftrag erteilen. 50 Prozent der in den Aufträgen enthaltenen Arbeitsleistung können Sie dann von der Ausgleichsabgabe absetzen.
Weitere Informationen:
Monika Ackermann, Telefon: 0241 92811-139,
E-Mail: ackermann(at)werkstatt-ac.de
sowie unter