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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Das FSJ bietet jungen Menschen im Alter von 16 bis zum vollendeten 26. Lebensjahr die Chance ihre Persönlichkeit weiter zu entwickeln, sich beruflich zu Orientierung und das gesellschaftliche Leben aktiv mit zu gestalten. Neben dem Umgang mit Menschen, gehören Selbsterfahrung, Selbst-reflexion und das Erlernen sozialer Kompetenzen zu den wesentlichen Merkmalen des FSJ. Dabei kann das FSJ bei der Lebenshilfe Aachen Werkstätten & Service GmbH, mit vielfältigen Anforderungen geleistet werden.

Zielgruppe: Das Freiwillige Soziale Jahr richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und vollendeten 26. Lebensjahr.

Voraussetzungen:

  • Beendete Schulpflicht
  • Interesse am Einsatzgebiet im sozialen Bereich und der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung

Zeitspanne: Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate. (Verlängerung nach Absprache möglich bis max. 18 Monate)

Leistungen:

  • Taschengeld und Verpflegung
  • Mind. 26 Urlaubstage
  • FSJ Ausweis

Qualifizierung:

  • Einführung in die Praxis
  • Kontinuierliche personenbezogenen und fachliche Beratung
  • Fortbildung, mindestens 25 Tage in 12 Monaten


Ihr Ansprechpartner

Bei Fragen oder Anmeldungswünschen steht Ihnen

Frau Jaqueline Ehlers gerne zur Verfügung.
Telefon: 0241 92811-120
E-mail: ehlers(at)werkstatt-ac.de

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Im BFD engagieren sich gemäß § 1 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern aller Generationen.

Zielgruppe: Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an Menschen zwischen 16 und 60 Jahren.

Voraussetzungen:

  • Beendete Schulpflicht
  • Interesse am Einsatzgebiet im sozialen Bereich und der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung

Zeitspanne: Der BFD dauert in der Regel 12 Monate. (Verkürzung nach Absprache möglich auf 6 Monate/ Verlängerung nach Absprache möglich bis max. 24 Monate) Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, sollen sich nach der Gesetzesintention wöchentlich für mind. 20 Stunden verpflichten.

Leistungen:

  • Taschengeld und Verpflegung
  • Mind. 26 Urlaubstage
  • BFD Ausweis

Qualifizierung:

  • Einführung in die Praxis
  • Kontinuierliche fachliche Beratung
  • Fortbildung, mindestens 25 Tage bis zum vollendeten 26. Lebensjahr
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