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Persönliches Budget
Das Persönliche Budget als Leistungsform zur Teilhabe am Arbeitsleben

Seit Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Damit können sie eigenverantwortlich bestimmen, welche Hilfen sie von welchem Dienst in Anspruch nehmen. Dies gilt nicht nur für das Wohnen oder den Freizeitbereich, sondern auch für die Teilhabe am Arbeitsleben. Von Werkstattbeschäftigten wird das Persönliche Budget bisher vorwiegend für Leistungen außerhalb von Werkstätten (z. B. für Freizeitmaßnahmen) in Anspruch genommen. Die Gründe für die geringe Inanspruchnahme im Arbeitsleben sind vielschichtig. Probleme ergeben sich vor allem aus dem komplexen Werkstättenrecht.

In der Region Aachen hat nun eine Arbeitsgruppe Vorschläge entwickelt, wie das Persönliche Budget in Werkstätten besser genutzt werden kann. Daran beteiligt waren neben der Lebenshilfe-Werkstatt die Werkstätten der Caritas und die Rurtalwerkstätten.

Außerdem strebt der Landschaftsverband Rheinland eine Zielvereinbarung mit den Werkstätten an. Dazu zählt auch, dass die Werkstätten auf ihrer Internetseite Informationen über das Persönliche Budget als Leistungsform zur Teilhabe am Arbeitsleben bereithalten.  

 

Downloads Broschüren:

  • Kompetenzzentrum Persönliches Budget des PARITÄTISCHEN, Dezember 2008: „Selbstbestimmt aufwachsen. Das Persönliche Budget für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung“ (PDF, hier)
  • LVR, Mai 2008: „Das Persönliche Budget - ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit“ (PDF, hier)

 

Weitere Informationen:

 

Individuelle Fragen können Sie gerne im persönlichen Gespräch mit unserem Geschäftsführer Norbert Zimmermann erörtern. Zur Terminvereinbarung senden Sie einfach eine E-Mail an zimmermann(at)werkstatt-ac.de

 

 

zimmermann(at)werkstatt-ac.de

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