Zielgruppen des Kombi-Lohns des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) sind Beschäftigte des Arbeitsbereichs einer Werkstatt, die auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz wechseln. Dabei erhält der neue Arbeitgeber für einen Zeitraum von fünf Jahren einen monatlichen pauschalierten Zuschuss. Bei der Einarbeitung sowie bei der Begleitung des Beschäftigungsverhältnisses steht zudem der Integrationsfachdienst unterstützend zur Seite. Außerdem kommt das Programm für Abgänger von (Förder-)Schulen oder Werkstattbeschäftigte aus dem Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Frage, die in ein Integrationsprojekt wechseln.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des LVR.