Für die Aufnahme neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren. Schon im Vorfeld bieten wir dabei Eltern und Angehörigen eine intensive Beratung und individuelle Unterstützung. Noch in der Schulzeit kann zum Beispiel ein freiwilliges Praktikum vereinbart werden, um die Werkstatt kennen zu lernen. Nach der Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit sind dann der so genannte Eingangsbereich (maximal 3 Monate) und der Berufsbildungsbereich (maximal 2 Jahre) die nächsten Schritte auf dem Weg in die Werkstatt.
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Frau M., 19.3.2009: „Vor seinem Praktikum konnte ich mir nicht vorstellen, dass B. arbeiten kann und habe mir viele Sorgen gemacht. Inzwischen freue ich mich für ihn auf diesen neuen Lebensabschnitt...“
Frau Sch., 11.4.2008: „Hiermit möchten wir unsere positiven Eindrücke über die kompetente und sachlich erklärte Begehung der einzelnen Arbeitsbereiche durch Frau Gasch zum Ausdruck bringen.... Auch der direkte Betreuer Herr René Claßen muss bei der ersten Begegnung mit M. die richtigen Worte und Gesten gefunden haben. Wissen wir doch zu gut, wie schwer es für M. ist, eine fremde Umgebung anzunehmen...“